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   OLG Dresden, 22.02.2007 - 4 U 2106/06   

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https://dejure.org/2007,7222
OLG Dresden, 22.02.2007 - 4 U 2106/06 (https://dejure.org/2007,7222)
OLG Dresden, Entscheidung vom 22.02.2007 - 4 U 2106/06 (https://dejure.org/2007,7222)
OLG Dresden, Entscheidung vom 22. Februar 2007 - 4 U 2106/06 (https://dejure.org/2007,7222)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pfändung und Überweisung der Ansprüche eines Versicherungsnehmers aus einem Lebensversicherungsvertrag; Streit über die Wirksamkeit des Widerrufs einer Bezugsberechtigung durch einen Pfändungsbeschluss und Überweisungsbeschluss; Geltendmachung eines Auszahlungsanspruchs ...

  • Judicialis

    VVG § 1 Abs. 2 S. 2; ; ALB § 13; ; ZPO § 829; ; ZPO § 836

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 1 Abs. 2 S. 2; ZPO § 829; ZPO § 836
    Zum Widerruf einer in einen Versicherungsvertrag aufgenommenen widerruflichen Bezugsberechtigung eines Dritten durch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Pfändung eines Lebensversicherungsvertrags erlaubt den Widerruf des Bezugsrechts eines Dritten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Dresden 2007, 773
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Köln, 01.10.2001 - 5 U 14/01

    Konkludenter Widerruf eines Bezugsrechts durch Einziehungsverfügung des

    Auszug aus OLG Dresden, 22.02.2007 - 4 U 2106/06
    Sie ist im Anschluss an das Urteil des OLG Köln vom 1.10.2001 (VersR 2002, 1544) der Auffassung, der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss sei mit einer Kündigung durch den Insolvenzverwalter oder den Versicherungsnehmer selbst vergleichbar und führe damit generell zum Widerruf der Bezugsberechtigung aus einer Lebensversicherung.

    Bei einer Vollstreckung in eine Lebensversicherung erfasst die Pfändung und Überweisung automatisch die Gestaltungsrechte als Nebenrechte mit (allg. Auffassung, vgl. BGHZ 45, 162, 165; OLG Köln, VersR 2002, 1544; Zöller-Stöber, ZPO, 26. Aufl., § 836 Rn 4; Hasse, VersR 2005, 15ff.).

    Entgegen der Auffassung des OLG Köln (VersR 2002, 1544) ist bei der Pfändung einer Versicherungsforderung das Bestehenlassen des Bezugsrechts auch nicht von vornherein sinnlos und nicht schon deshalb von einem konkludenten Widerruf des Bezugsrechts auszugehen.

  • BGH, 07.04.2005 - IX ZR 138/04

    Verwertung von verpfändeten Rückdeckungsversicherungen in der Insolvenz des

    Auszug aus OLG Dresden, 22.02.2007 - 4 U 2106/06
    Unabhängig hiervon begegnet die Anwendung der Erlöschenstheorie auf die hier gegebene Konstellation auch deswegen Bedenken, weil der BGH im Anschluss an seine neuere Rechtsprechung, wonach die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nur zur Folge hat, dass die gegenseitigen Ansprüche auf weitere Leistung ihre Durchsetzbarkeit verlieren (BGHZ 155, 87), ausdrücklich offen gelassen hat, ob die Erlöschenstheorie weiterhin Anwendung finden kann (BGH VersR 2005, 923).
  • BGH, 27.05.2003 - IX ZR 51/02

    Erlöschen einer Vollmacht im Gesamtvollstreckungsverfahren

    Auszug aus OLG Dresden, 22.02.2007 - 4 U 2106/06
    Unabhängig hiervon begegnet die Anwendung der Erlöschenstheorie auf die hier gegebene Konstellation auch deswegen Bedenken, weil der BGH im Anschluss an seine neuere Rechtsprechung, wonach die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nur zur Folge hat, dass die gegenseitigen Ansprüche auf weitere Leistung ihre Durchsetzbarkeit verlieren (BGHZ 155, 87), ausdrücklich offen gelassen hat, ob die Erlöschenstheorie weiterhin Anwendung finden kann (BGH VersR 2005, 923).
  • BGH, 19.10.1987 - II ZR 9/87

    Handeln einer Bank bewußt zum Nachteil des Scheckausstellers; Schädigung der Bank

    Auszug aus OLG Dresden, 22.02.2007 - 4 U 2106/06
    Da § 808 BGB allein dem Schutz des Schuldners dient, steht es ihm grundsätzlich frei, ob er sich hierauf beruft oder nicht (vgl. BGH NJW 1988, 700; OLG Hamm VersR 1996, 615).
  • BGH, 17.02.1966 - II ZR 286/63

    Lebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall

    Auszug aus OLG Dresden, 22.02.2007 - 4 U 2106/06
    Bei einer Vollstreckung in eine Lebensversicherung erfasst die Pfändung und Überweisung automatisch die Gestaltungsrechte als Nebenrechte mit (allg. Auffassung, vgl. BGHZ 45, 162, 165; OLG Köln, VersR 2002, 1544; Zöller-Stöber, ZPO, 26. Aufl., § 836 Rn 4; Hasse, VersR 2005, 15ff.).
  • BGH, 21.11.1991 - IX ZR 290/90

    Aufrechnung gegen Forderung aufgrund eines Erfüllungsverlangens des

    Auszug aus OLG Dresden, 22.02.2007 - 4 U 2106/06
    Nach § 17 KO fiel bei einem vor Konkurseröffnung geschlossenen Vertrag, der weder vom Gemeinschuldner noch von seinem Vertragspartner erfüllt worden war, der ursprüngliche Erfüllungsanspruch mit der Konkurseröffnung weg, und das Rechtsverhältnis zwischen dem Gemeinschuldner und seinem Vertragspartner wurde in ein Abwicklungsverhältnis umgestaltet (BGH aaO., vgl. auch BGHZ 103, 250; 116, 156 - sog. Erlöschenstheorie).
  • BGH, 04.03.1993 - IX ZR 169/92

    Bezugsberechtigung der Lebensversicherung im Konkurs des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Dresden, 22.02.2007 - 4 U 2106/06
    Die ältere Rechtsprechung des BGH (VersR 1993, 689), wonach es im Konkursfall einer gesonderten Widerrufserklärung nicht bedürfe, wenn der Verwalter nicht die Vertragserfüllung wählt, beruhte auf den Besonderheiten des Konkursverfahrens und lässt sich auf die hiesige Konstellation nicht übertragen.
  • BGH, 11.02.1988 - IX ZR 36/87

    Ablehnung der Erfüllung durch den Konkursverwalter

    Auszug aus OLG Dresden, 22.02.2007 - 4 U 2106/06
    Nach § 17 KO fiel bei einem vor Konkurseröffnung geschlossenen Vertrag, der weder vom Gemeinschuldner noch von seinem Vertragspartner erfüllt worden war, der ursprüngliche Erfüllungsanspruch mit der Konkurseröffnung weg, und das Rechtsverhältnis zwischen dem Gemeinschuldner und seinem Vertragspartner wurde in ein Abwicklungsverhältnis umgestaltet (BGH aaO., vgl. auch BGHZ 103, 250; 116, 156 - sog. Erlöschenstheorie).
  • OLG Hamm, 24.02.1995 - 20 U 319/94

    Versicherungsschein als Legitimationspapier - Rückforderungsanspruch des

    Auszug aus OLG Dresden, 22.02.2007 - 4 U 2106/06
    Da § 808 BGB allein dem Schutz des Schuldners dient, steht es ihm grundsätzlich frei, ob er sich hierauf beruft oder nicht (vgl. BGH NJW 1988, 700; OLG Hamm VersR 1996, 615).
  • BGH, 12.10.2011 - IV ZR 113/10

    Zwangsvollstreckung in den Versicherungsanspruch aus einer Lebensversicherung:

    Gegenteiliger Auffassung (gesonderte Erklärung erforderlich) sind außer dem Berufungsgericht: RGZ 127, 269, 271; OLG Dresden OLGR 2007, 773; Benkel/Hirschberg, Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung 2. Aufl. § 13 ALB 2008 Rn. 58; Teslau/Prang in van Bühren, Handbuch Versicherungsrecht § 14 Rn. 574; Hasse, VersR 2005, 15, 29; Brehm in Stein/Jonas, ZPO 22. Aufl. § 829 Rn. 14; Zöller/Stöber, ZPO 28. Aufl. § 829 Rn. 33 Stichwort Lebensversicherung; Bohn in Festschrift Schiedermair 1976, 34, 37; wohl auch Musielak/Becker, ZPO 8. Aufl. § 829 Rn. 33, 35.
  • OLG Zweibrücken, 14.04.2010 - 1 U 183/09

    Zwangsvollstreckung in eine Lebensversicherung: Widerruf einer widerruflichen

    Dem Urteil des OLG Köln vom 1. Oktober 2001 (VersR 2002, 1544), wonach im Rahmen einer Zwangsvollstreckung des Finanzamts nach § 309 ff AO die Einziehungsverfügung als Widerruf des Bezugsrecht aufgefasst werden müsse, steht das Urteil des OLG Dresden vom 22. Februar 2007 (OLGR Dresden 2007, 773) gegenüber, wonach allein die Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses in der Einzelzwangsvollstreckung in Ansprüche aus einer Lebensversicherung den Widerruf der Bezugsberechtigung nicht entbehrlich macht.
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